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BSH - Bildungswerk Spedition und Logistik e.V.
Siegel des Vereins Weiterbildung Hessen e.V. Siegel des Vereins Weiterbildung Hessen e.V.

Intensivkurs Lagerlogistik

Zielsetzung:

Der Intensivkurs Lagerlogistik richtet sich an an- und ungelernte Arbeitskräfte im Lagerbereich, die über eine entsprechende Berufserfahrung verfügen und sich weiterqualifizieren möchten. Der Intensivkurs Lagerlogistik vermittelt ein breites Basiswissen im Lagerbereich und befähigt die Teilnehmer, nach Abschluss des Lehrgangs qualifizierte Aufgaben im Lagerbereich zu übernehmen. Insbesondere bereitet der Lehrgang auf die Externenprüfung der IHK für die Fachkraft für Lagerlogistik vor.

Inhalte:

Die Teilnehmer werden auf alle für die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer relevanten Bereiche vorbereitet (inkl. praktische Arbeitsaufgaben und Fachgespräch). Im Bedarfsfall kann hierzu auch auf ein Übungslager zurückgegriffen werden. Darüber hinaus werden Betriebsbesichtigungen mit eingebunden werden.

Voraussetzungen:

Grundsätzlich können alle interessierten Mitarbeiter aus dem Lagerbereich teilnehmen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung für die Fachkraft für Lagerlogistik durch die IHK ist eine Berufserfahrung von ca. 4,5 Jahren.

Dauer:

Der Intensivkurs Lagerlogistik umfasst 200 Stunden und bereitet die Teilnehmer berufsbegleitend an 40 Samstagen über ein Jahr auf die Abschlussprüfung vor der IHK vor.

Fördermöglichkeiten:

Für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in Hessen, die in einem kleinem oder mittleren Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 500,- € zu den Lehrgangsgebühren in der Form eines Qualifizierungsschecks zu erhalten. Voraussetzungen hierfür sind: Weitere Informationen zu dem Förderinstrument Qualifizierungsscheck finden Sie unter www.qualifizierungsscheck.de. Für Arbeitslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, den Kurs über die zuständige Agentur für Arbeit gefördert zu bekommen. Es können die kompletten Lehrgangskosten sowie die Fahrtkosten im Rahmen einer Einzelfallförderung (§ 10 SGB III) beantragt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Berater der Arbeitsagentur.

Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen können Sie unverbindlich hier anfordern.

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